Vielfach bleibt es nicht bei einer Strafanzeige. Wegen eines satirischen Twitter-Beitrags, der den Wirtschaftsminister in Anspielung auf die Haarkosmetikmarke Schwarzkopf als „Schwachkopf“ bezeichnete, rückte die Polizei bei dem Rentner Stefan Niehoff zu einer Hausdurchsuchung an. Juristischen Flankenschutz für die Hexenjagd-Stimmung bietet die von der letzten Merkel-Regierung eingeführte Verschärfung des Strafgesetzbuch-Paragraphen 188, der seit 2021 auch die Beleidigung von Personen des politischen Lebens mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft. Dabei machen Politiker wie die Grüne-Jugend-Chefin Jette Nietzard gar keinen Hehl daraus, dass sie die Strafanzeigen als Geschäftsmodell betrachten. „Ich dachte, vielleicht krieg ich ein bissel Geld daraus“, sagt Nietzard, die Polizisten als „Bullen“ bezeichnet und sich dennoch als Gegnerin von Hass und Hetze darstellt. Für das Geschäft mit echten oder herbeiphantasierten Beleidigungen lassen Politiker wie Habeck vermeintliche „Hasskommentare“ durch Agenturen herausfiltern.
Schon die Bezeichnung der Bundestags-Vizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU) als „bemerkenswert dumm“ ist für die Ehefrau des Möchtegern-AfD-Verbieters Marco Wanderwitz (ebenfalls CDU) „ein eindeutiger Fall für eine Strafanzeige“. Wenn Innenministerin Faeser (SPD) dann auch noch mit Strafbefehlen gegen den Chefredakteur des regierungskritischen „Deutschlandkurier“ vorgeht, dann wird neben der Meinungs- auch die Pressefreiheit angegriffen. Wir wären schon einen Schritt weiter, wenn die etablierten Parteien mit gleichem Engagement gegen kriminelle Clans, Islamisten und illegale Ausländer vorgehen würden – doch das kann man nicht von Parteien erwarten, die gegen das eigene Volk regieren. Die AfD ist die einzige parlamentarisch vertretene Partei in Deutschland, die das Recht auf Meinungsfreiheit ohne Wenn und Aber verteidigt!
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