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Straftaten und Androhung körperlicher Gewalt: Arbeitet so der Verfassungsschutzchef in Thüringen?

Unfassbare Enthüllungen belasten den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer. „Wir fordern transparente Aufklärung!“, sagt AfD-Bundessprecherin und Kanzlerkandidatin Alice Weidel in einer ersten Reaktion. Weidel listet ungeheuerliche Vorwürfe auf: „Der Thüringer Verfassungsschutz-Chef Kramer soll Medienberichten nach Straftaten begangen, Mitarbeitern körperliche Gewalt angedroht, AfD-Gutachten widerrechtlich erstellt und Interna an MDR weitergegeben haben.“

Aber der Reihe nach. Laut Recherchen des Alternativmediums „Apollo News“ schreibt die Abteilung 1 des Thüringer Innenministeriums bereits 2019 einen sechsseitigen Brandbrief an den Thüringer Verfassungsschutz. Es geht um den Verdacht, dass Kramer unbefugt und rechtswidrig „streng vertrauliche Informationen über ernsthafte Funktionsstörungen und innerdienstliche Spannungen im AfV“ an zwei MDR-Journalisten weitergegeben haben soll. Er soll gegenüber den Journalisten offengelegt haben, dass „mehrere Beamte im AfV gegen den Präsidenten arbeiten“. Die mutmaßliche Verletzung der in diesem Zusammenhang berührten Dienstpflichten stelle gegebenenfalls „eine gewichtige Straftat nach § 353d StGB“ dar und werfe die Frage auf, ob Kramer „ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellt“.

Nachdem Kramer 2018 die AfD als „Prüffall“ einstuft, beschwert sich ein Referatsleiter schriftlich, dass das zuständige Referat „bewusst außen vor gelassen“ worden sei. Als Kramer Jahre später mit einem rechtlich höchst fragwürdigen Gutachten gegen die AfD nachlegt, wird von einem mutigen Mitarbeiter ein 30-seitiges Ergänzungsgutachten verfasst, welches nicht zur Erzählung einer vermeintlichen Verfassungsfeindlichkeit der AfD passt. Kramer soll die Verwendung des Ergänzungsgutachtens unterbunden und dies laut Zeugen damit gerechtfertigt haben, dass er „dem Gegner keine Argumente liefern“ wolle. Laut „Apollo-News“-Informationen soll der Autor des unbequemen Gutachtens beim Personalreferat des Innenministeriums vorstellig geworden sein und dort erklärt haben, Kramer habe ihm körperliche Gewalt angedroht. Sollten auch nur Bruchteile dieser nun aufzuklärenden Vorwürfe stimmen, erwarten wir den sofortigen Rücktritt von Stephan Kramer!

Straftaten und Androhung körperlicher Gewalt: Arbeitet so der Verfassungsschutzchef in Thüringen?
Torsten Radtke

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